Re: Versteuerung von Gewinnen bei einem Kleinunternehmen..


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Geschrieben von Martin Hentrich am 28. Juli 2000 14:06:49:

Als Antwort auf: Versteuerung von Gewinnen bei einem Kleinunternehmen.. geschrieben von Artur am 28. Juli 2000 11:09:04:

>1. 16% Umsatzsteuer auf jede erbrachte Dienstleistung

Sofern Sie nicht auf die Kleinunternehmerregelung optiert haben, danach bestünde die Möglichkeit der Befreiung von der Umsatzsteuer bis zum Umsatz von 32.500 DM im Jahr (siehe Umsatzsteuergesetz)

>2. Gewerbesteuer entfällt da Bruttoumsatz < 36 000 DM

Gewerbesteuer richtet sich nicht nach dem Umsatz, sondern nach dem Gewinn und fällt erst bei Gewinn über 48.000 DM im Jahr an.

>3. Lohnsteuer (Wie hoch in % ist der Lohnsteueranteil ??? )

Sie zahlen als selbständiger Gewerbetreibender keine Lohnsteuer sondern Einkommensteuer, diese wird aus dem Gesamteinkommen der steuerpflichtigen Einkunftsarten ermittelt, wozu Einkünfte aus Gewerbebetrieb auch gehören. Quartalsweise zahlen Sie ggf. eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Jahres. Diese Vorauszahlung legt das Finanzamt fest. Die Höhe der Einkommensteuer hängt von der Summe aller Einkünfte ab.

>4. Körperschaftsteuer entfällt da keine AG oder GmbH

richtig.

>Demnach habe ich Lohn- und Umsatzsteuer dem Finanzamt zu bezahlen ?

An das Finanzamt zahlen Sie Umsatzsteuer und Einkommensteuer. Als Pflichtmitglied der IHK zahlen Sie auch noch einen geringen Beitrag an diese Institution.

>Wie hoch sind die Gewerbesteuer sollte ich im Folgejahr die 36 000 DM Bruttoumsatz überschreiten ???

Sie können sich auf der Downloadseite mein kleines Programm zur Berechnung der Gewerbesteuer herunterladen. Die Gewerbesteuer ist eine Betriebsausgabe und mindert den Gewinn. Darum ist ins Programm der Gewinn vor dieser Minderung einzugeben. Sollte in dem Ortsverzeichnis ihre Gemeinde nicht aufgeführt sein, dann erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde nach dem Gewerbesteuerhebesatz, da dieser von der Gemeinde festgelegt wird und nicht bundeseinheitlich ist.

Bitte beachten Sie, daß ich keine Steuerberatung durchführen kann, da dies nach dem Steuerberatergesetz nicht zulässig ist. Mit meinen Ausführungen gebe ich nur meine Erfahrungen und allgemeine Sachverhalte wieder, die ich in meiner Selbständigkeit kennengelernt habe.

Fragen solcher Art sind in den Gruppen des Usenet zu stellen, z.B. unter:

news:de.etc.beruf.selbstaendig
news:z-netz.rechtswesen.diskurs.steuerrecht

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Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich





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