seit Januar gilt für die Lohnsteuerberechnung eine neue Formel zur Abfederung der sogenannten kalten Progression. Dies wurde noch kurz vor Weihnachten 2024 vom Bundestag so beschlossen und gilt seit 1.1.2025. Viele Lohnabrechnungssysteme, so z.B. der datev, haben dies jedoch für die Januarabrechnungen noch nicht berücksichtigt. Teilweise ist dies auch für die Februarabrechnungen der Fall. Verpflichtend ist die neue Berechnung ab März anzuwenden. Dann sind die Abrechnungen für Januar und Februar zu korrigieren.
Da Sie keinerlei nachvollziehbare Angaben machen, mag dies der Grund sein. Gerne können Sie den Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums nutzen, um die Zahlen zu verifizieren:
https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2025/eingabeformbl2025.xhtml
Hier finden Sie einen Online-Rechner mit den neuen Lohnsteuerberechnungsformeln:
https://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html
Sollten Sie immer noch Unklarheiten feststellen, können Sie sich gerne noch einmal an mich wenden. Im Übrigen wird die Höhe der Lohnsteuer auch durch den Zusatzbeitrag der Krenkenversicherung beeinflusst wie auch durch den Beitrag zur Pflegeversicherung. Beide müssen korrekt eingegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich