Re: Abrechnung eines Rentners


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Geschrieben von Martin Hentrich am 08. Oktober 2002 16:10:01:

Als Antwort auf: Abrechnung eines Rentners geschrieben von Richter am 07. Oktober 2002 20:18:06:

>Wie muß ich einen "Altersrentner" abrechnen,
>der mir Stundenweise über einen längeren Zeitraum hilft?
>Welches ist steuerlich die sinnvollste Form?

Das kommt drauf an, was Sie wollen.

So kann der Rentner wahrscheinlich mit einer geringfügigen Beschäftigung abgerechnet werden (325-Euro-Beschäftigung). Dazu benötigt der Rentner wahrscheinlich eine Steuerkarte, weil er eine Steuerfreistellungsbescheinigung vom Finanzamt wohl wegen der (wenn auch geringfügigen) steuerpflichtigen Anteile der Altersrente nicht erhalten dürfte.

Als Altersrentner hat er dann auch Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag (können Sie im Programm unter Einstellungen aktivieren). Als AG zahlen Sie dann pauschal 12%RV und 10% KV an die beitragserhebende Krankenkasse für diese gerüngfügige Beschäftigung.

Da ich die Besonderheiten des Einzelfalles nicht kenne, kann dies nur ein exemplarischer Beispielfall sein. Bitte lassen Sie sich im Finanzamt oder der Krankenkasse (AOK) beraten. Meine Antwort kann eine solche Beratung nicht ersetzen sondern nur die Möglichkeiten im Programm aufzeigen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich




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