Abfindung einmalig
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Geschrieben von Michael Jacobs am 13. Februar 2003 21:54:01:
Hi,
ich bin zum 31.07.2003 gekündigt worden und bekomme in Monat 07 eine Abfindung nach §§ 3 Ziff.9,24 Ziff.1, 34 Abs.1 und 2,39 b Ziff. 10 EstG in Höhe von 58.550 TEUR davon sind 12.271 TEUR steuerfrei. Wo trage ich das ein? Aber so, dass in den Monaten 1-7 die Abfindung nicht erscheint und die Monate 8-12 das Gehalt gleich 0 ist?
- Re: Abfindung einmalig Martin Hentrich 16.2.2003 22:33 (0)
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