Minijob bei privater Krankenversicherung
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Geschrieben von O. Schulze am 02. Mai 2003 12:05:44:
Hallo,
bei einer geringfügigen Beschäftigung am 01.04.2003 wird bei der Berechnung der Abgaben keine Pauschalsteuer angezeigt. In den Einstellungen zu den Geringfügigkeitsoptionen ist led. die Auswahl Pauschal 12 % RV möglich. M.E. ist in Niedersachsen aber trotzdem die Pauschalsteuer von 2% fällig. Wie kann ich dies berechnen lassen?
- Re: Minijob bei privater Krankenversicherung Martin Hentrich 04.7.2003 14:34 (0)
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