Re: Minijobs


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Geschrieben von Martin Hentrich am 09. Juni 2003 21:15:40:

Als Antwort auf: Minijobs geschrieben von Friedrich Linder am 09. Juni 2003 17:43:47:

>Kann ich in Nettoeinkommen pro auch die für Minijobs teilweise erforderlichen
>Krankneversicherungsbeiträge berechnen, bzw. wie hoch ist der Beitragssatz

Sehr geehrter Herr Lindner,

MiniJobs sind gering entlohnte Jobs bis 400 Euro im Monat. Im Normalfall ist dieser MiniJob steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Dies ist zumindest für den ersten MiniJob neben einem Hauptjob der Fall, und natürlich für einen einzelnen Minijob. Mit einem MiniJob wird man nicht krankenversicherungspflichtig und man erhält auch deswegen keinerlei Leistungsanspruch bei einer Krankenversicherung. Man muß immer zusätzlich bereits krankenversichert sein, also z.B. aus einem Hauptjob oder als kostenlose Familienversicherung. Der Arbeitgeber zahlt pauschal für einen MiniJob folgende Abgaben: 12% pauschele Rentenvers. 11% pauschale Krankenvers. - aber ohne Leistungsanspruch - und 2% Pauschalsteuer.

Das Programm "HS Nettoeinkommen Pro" kann dies ab Version 10.04 alles so berechnen, aber auch einige Varianten, falls der MiniJob steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig sein sollte, etwa wenn es ein zweiter oder dritter derartiger Job ist und/oder die Summe 400 Euro übersteigt. Dann wird die Art der Berechnung aber von den Besonderheiten des Einzelfalles abhängen. Sollte dann Krankenversicherungspflicht bestehen, kann man sich die Krankenkasse selbstverständlich wählen und es ist dann der von dieser GKV festgelegte KV-Beitragssatz einzugeben.

Mehr zu den MiniJobs bei der Minijob-Zentrale

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich




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