Re: Azubi Geringverdiener
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Geschrieben von Martin Hentrich am 24. Januar 2004 16:38:08:
Als Antwort auf: Azubi Geringverdiener geschrieben von manfred Hammer am 24. Januar 2004 12:52:56:
Sehr geehrter Herr Hammer,
Ihre Auszubildenden sind sogenannte Geringverdiener nur bis zu 325 Euro Monatsvergütung in diesem Bereich sind sie zwar voll SV-pflichtig, also kein MiniJob, aber der AG bezahlt die kompletten SV-Beiträge. Dies können Sie in den MiniJob-Gleitzonen-Optionen entsprechend einstellen. Sie erreichen diese Optionen unter den SV-Optionen (rotes Kreuz) und dem entsprechenden Button. Stellen Sie dort auf regelbesteuerung (links) und Geringverdienerregelung (rechts) ein.
Oberhalb von 325 Euro gilt für Auszubildende weder der MiniJob noch die Gleitzone. Sie müssen dann in dem oben beschriebenen Fenster die beiden rot dargestellten Optionen unten *nicht* ankreuzen. Dann wird die Regelbesteuerung und normale SV-Beitragsrechnung vom Programm angewendet.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich
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