Re: Einstellung für Rentenempfänger
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Geschrieben von Martin Hentrich am 23. März 2004 20:44:52:
Als Antwort auf: Einstellung für Rentenempfänger geschrieben von Michael Schade am 23. März 2004 19:30:58:
Sehr geehrter Herr Schade,
reine Rentenbezüge können Sie mit dem Programm nicht berechnen, weil diese nicht der Lohnsteuer unterliegen, sondern nur der Einkommensteuer. Lediglich Rentner, die noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen, lassen sich, bezogen auf die Entlohnung dieser Erwerbstätigkeit als unselbständige Beschäftigung, mit dem Programm berechnen. In diesem Zusammenhang sind die Versorgungsbezüge dann z.B. Betriebsrenten neben der Entlohnung für den ausgeübten Job anzugeben.
Das Programm ist für die Berechnung der Belastung reiner Altersrenten nicht geeignet. Zum einen ist nicht die gesamte Rente, sondern nur deren Ertragsanteil steuerpflichtig, zum anderen ist die KV-Beitragspflicht zwar hälftig, die PV-Versicherung jedoch ab 1.4. voll anzusetzen, die Beitragsplicht in RV und AV entfällt. RV und AV lassen sich zwar auf Null setzen, nicht jedoch die PV ändern. Zum dritten hängt die tatsächliche Steuerbelastung auch von noch weiteren Einkünften z.B. aus Kapitaleinkünften oder Vermietung/Verpachtung ab wie auch die Veranlagungsart (Grund- oder Splitting) eine wesentliche Rolle spielt, ebenso ggf. die Einküfte des Ehepartners.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich
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