Krankenversicherungspflichtgrenze und BAV


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Geschrieben von J-M Maier am 17. Juni 2004 10:04:51:

Sehr geehrter Herr Hentrich,
bekanntlich liegt die Versicherungspflichtgrenze in der GKV bei 3.862,50 € (2004). Bei einer Entgeltumwandlung ( z.B. Bruttoeinkommen 3.900,- € ) von 200 € konnte ein nicht gewünschter Effekt eintreten und ein Hinweis wäre sinnvoll. Das Programm liefert einen sehr guten Hinweistext jedoch erst bei unterschreiten der BBG von 3.487,50 €. Tatsächlich greift meines Wissens die Problematik bei den 3.862,50 €. Ist das so gewollt oder von mir ein Denkfehler?

Vielen Dank





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