Gezahltes Beratungshonorar fuer Finanzberatung
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Geschrieben von Kurt am 02. Mai 2005 13:45:02:
Hallo,
bei meiner Lohnsteuererklärung fuer 2004 habe ich das Problem, dass ich nicht genau weiss ob (und wenn ja wo) ich ein gezahltes Beratungshonorar fuer Finanzberatung geltend machen kann. Darin enthalten war auch eine Beratung zu Versicherungen. Kapitalerträge habe ich nur in begrenztem Masse, daher muesste ich normalerweise keine Anlage zu Einkuenften daraus ausfüllen.
Gruesse Kurt
- Re: Gezahltes Beratungshonorar fuer Finanzberatung Martin Hentrich 02.5.2005 13:54 (0)
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