Re: Full-Service-Fahrzeugleasing via Entgeldumwandlung
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Geschrieben von Lorenz am 15. Juli 2005 11:37:21:
Als Antwort auf: Re: Full-Service-Fahrzeugleasing via Entgeldumwandlung geschrieben von Martin Hentrich am 13. Juli 2005 21:36:07:
>Hallo Herr Lorenz,
>leider weiß ich gar nicht wie das funktioniert. Ich stelle es mir jedoch so vor, daß Sie auf einen Teil des Gehaltes verzichten (in Höhe der Leasingrate) und sie dafür das Fahrzeug nutzen. Da dies ein geldwerter Vorteil ist, weiß ich nicht, ob dieser nun auch noch zu versteuern wäre. Möglich ist es schon, aber steuerrechtlich bin ich der falsche Ansprechpartner für Sie, da müssen Sie sich an einen Steuerberater wenden. Wenn Sie mir allerdings verbindlich sagen können, wie die Finanzierung und der geldwerte Vorteil verrechnet werden, dann kann ich Ihnen auch sagen, wie das im Programm einzustellen ist.
>Sehr lukrativ scheint es mir jedoch nicht zu sein. Wenn sich alle Abgaben nicht ändern (geldwerter Vorteil sei hinfällig), Ihnen wird die Leasingrate vom Gehalt abgezogen: Warum dann nicht privat einen Leasingvertrag abschließen? Gibt es eine Sockelzahlung? Was soll nach Ende des Leasingvertrages passieren? Wie hoch ist die erlaubte jährliche Fahrleistung und können Sie dies einhalten?
>Mit freundlichen Grüßen
>Martin Hentrich
Sehr geehrter Herr Dr. Hentrich,vielen Dank für Ihre prompte Reaktion!
In der Tat, ich würde in diesem Fall auf einen Teil meines Bruttoverdienstes in Höhe der Leasingrate (Fullserviceleasing = Incl. Steuern, Wartung, Kraftstoffkosten, GEZ, Winterreifen usw.) verzichten und den geldwerten Vorteil (1% zzgl. 0,03% für Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte)versteuern. Die KM-Leistung würde 30.000 KM p. a. betragen, Laufzeit 36 Monate. Sockelbetrag: Nein, Restwertrisiko geht zu Lasten der Leasinggesellschaft.
Sonnige Grüße aus Hannover
Ingo Lorenz
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