Firmenwagen


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Geschrieben von Guido am 29. März 2001 08:18:39:

Hallo,

mein Firmenwagen wird mit der 1%-Pauschalregelung und den 0.03%*Arbeitsweg*Listenpreis besteuert. Wie sieht es mit der Besteuerung des Arbeitsweges bei längerer Arbeitunfähigkeit aus?Mein Arbeitgeber hat während meiner Arbeitsunfähigkeit hier keinen Unterschied gemacht.
Das Problem ist, daß ich in der kommenden Einkommensteurerklärung die Arbeitstage angeben muß, ergo die ermittelten Werbungskosten aus dem Arbeitsweg der Besteuerung aus der 0.03%-Regelung gegenüberstehen. Durch die Arbeitsunfähigkeit ergibt sich hier doch ein Ungleichgewicht zu meinen Lasten.

Gruß Gfl





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