Re: KV bei Einmalzahlung
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Geschrieben von Martin Hentrich am 18. Dezember 2005 20:58:47:
Als Antwort auf: KV bei Einmalzahlung geschrieben von Mario Minkus am 18. Dezember 2005 19:53:49:
Sehr geehrter Herr Minkus,
>Bei der Eingabe von Einmalzahlungen im November
>werden keine Beitrage für KV u. PV errechnet.
>AV u. RV sind korrekt.Es dürften beide Werte korrekt sein. Die Beitragsbemessungsgrenze der KV+PV liegt jedoch nur bei 3525 Euro monatlich, die der RV+AV bei 5200 Euro monatlich. Wahrscheinlich haben Sie bis einschließlich November mehr als 11x3525 Euro verdient, aber deutlich weniger als 11x5200. Nur bis zu dieser anteilgen Jahresbeitragsbemessungsgrenze werden bei einer Einmalzahlung SV-Beiträge erhoben.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich
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