Re: Nettolohnberechnung
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Geschrieben von Martin Hentrich am 16. Januar 2006 18:38:02:
Als Antwort auf: Nettolohnberechnung geschrieben von Barbara Breiter am 09. Januar 2006 14:09:29:
Sehr geehrte Frau Breiter,
eine solche Berechnung können Sie mit meinem Programm ausführen. Hier einmal ein Beispiel mit einem Bruttolohn von 2000 Euro Steuerklasse 1/0 GKV 12,8% und 0,25%-PV-Zuschlag. Es verbleibt ein Auszahlnetto von 1.297,70 EUR.
Wenn Sie dem AN die AN-Anteile an der SV erstatten, dann stellen sie den AN also so, als ob gar keine SV zu zahlen wäre. Dies realisieren Sie mit dem Programm durch einen Klick mit der rechten (!) Maustaste auf die "allgemeine" Tabelle oben rechts im Hauptfenster. Nun verschwinden die SV-Beiträge und es erscheint ein Auszahlnetto von 1.725,70 EUR. Dies ist also der Betrag, den der AN erhalten soll.
Nun schalten Sie die SV-Beiträge mittels Klick mit der linken Maustaste auf "allgemeine" wieder ein. Nun müssen Sie nur noch den Bruttolohn ausrechnen, der unter SV-Berücksichtigung das gewünschte Ergebnis liefert.
Dazu klicken Sie auf den Nettowert und geben als Wunschnetto 1725,70 ein und bestätigen. Jetzt berechnet das Programm das erforderliche Brutto zu 2.900,31 EUR.
Dies ist nun offensichtlich der Bruttolohn, den Sie dem AN zahlen müssen, damit er soviel Nettolohn erhält, wie er bei einem Brutto von 2000 EUR ohne SV-Beiträge (die Sie ja *erstatten*) erhielte.
Habe ich das nachvollziehbar erklärt und den Sinn Ihrer Maßnahme erfaßt?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich
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