Entgeltumwandlung / Midi-Grenze


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Geschrieben von Egensperger am 16. März 2006 14:44:32:

Eine Kundin, StKl. V, Bruttogehalt 944 € mtl., möchte 200 € brutto umwandeln. Muß die "Midi-Grenze" berücksichtigt werden und wenn ja, von welcher Höhe sprechen wir dann?
Was bedeutet Ihr Hinweis im Programm: "Anlage in bAV mehr als 10 % des Bruttogehalts"?
Frage: Können die 200 € umgewandelt werden, oder gibt es rechtliche Probleme?




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