Re: VWL in BAV


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Geschrieben von Martin Hentrich am 27. März 2006 12:30:45:

Als Antwort auf: VWL in BAV geschrieben von schenkowitz am 27. März 2006 11:44:39:

Hallo,

>Suche Berechnungbeispiel für VWL Umwandlung in BAV
>wenn Kunde die VWL-Leistung neu bekommt.

Das Problem verstehe ich in dieser stark verkürzten Formulierung nicht. Entweder erhält der AN VWL oder er hat einen Vertrag für eine BAV abgeschlossen. Gründsätzlich haben diese beiden Sachverhalte nichts miteinander zu tun. Die vom Programm angebotene Umwidmung von bisherigen VWL (die dann gekündigt werden oder ruhen) in eine (neu abzuschließende) BAV bezieht sich nur auf den Fall, dass die Nettoauszahlung unverändert bleiben soll.

Im Falle des Wegfalls einer VWL und der Berücksichtigung von BAV wird im Programm also einfach die VWL auf Null gesetzt (also entfernt) und die BAV eingegeben. Dabei ist ein AG-Zuschuß als Lohnerhöhung einzugeben. Wahrscheinlich meinen Sie diesen Fall, daß der AN den AG-Zuschuß nicht zur VWL sondern zur BAV erhält. Die Eingaben sind im handbuch (Siehe Menü Hilfe) beschrieben.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich






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