Re: Pauschale Besteuerung


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Geschrieben von Martin Hentrich Software am 13. Oktober 2008 11:13:59:

Als Antwort auf: Pauschale Besteuerung geschrieben von Xkwadrat am 13. Oktober 2008 09:43:22:

Hallo Herr Puke,
Solche Zahlungen können Sie unter den Nettobe- und Abzügen eingeben. Dann haben Sie die Möglichkeit in einer zeile den bezug einzugeben und in einer zweiten Zeile die darauf anfallende Pauschalsteuer. Meist wird diese Pauschalsteuer jedoch vom AG übernommen. Dann können Sie den betrag auch in das Bruto einrechnen und dann unter den sonstigen Einstellungen 2 als "davon steuerfrei" (erstes weißes Feld) angeben, weil der Betrag dann für den AN steuerfrei ist.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich



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