Solche Zahlungen können Sie unter den Nettobe- und Abzügen eingeben. Dann haben Sie die Möglichkeit in einer zeile den bezug einzugeben und in einer zweiten Zeile die darauf anfallende Pauschalsteuer. Meist wird diese Pauschalsteuer jedoch vom AG übernommen. Dann können Sie den betrag auch in das Bruto einrechnen und dann unter den sonstigen Einstellungen 2 als "davon steuerfrei" (erstes weißes Feld) angeben, weil der Betrag dann für den AN steuerfrei ist.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich
- Re: Pauschale Besteuerung Thomas Puke 13.10.2008 12:48
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- Re: Pauschale Besteuerung Martin Hentrich 13.10.2008 13:07
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- Re: Pauschale Besteuerung Martin Hentrich 13.10.2008 13:07
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