Re: bAV für 400,- € Kräfte


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Geschrieben von Peter Merkle am 04. November 2008 23:35:41:

Als Antwort auf: bAV für 400,- € Kräfte geschrieben von Wolfgang-Amadeus Müller am 04. November 2008 12:29:13:

400 €-Kräfte haben doch die Möglichkeit der Entgeltumwandlung, ohne dass sich der Status veändert. So kann m.W. der Arbeitgeber einen bAV-Zuschuss von aktuell bis zu 212,00 € geben, die dann in eine bAV umgewandelt werden. Dabei bleibt das Arbeitsverhältnis das eines Mini-Jobs mit Pauschalversteuerung - oder irre ich hier?
Wenn nicht, dann stimmt weder die Warnmeldung noch die Berechnung.


Ja, es ist richtig. Zugunsten einer Direktzusage oder Unterstützungskasse findet kein Zufluss von Arbeitslohn statt. Bei den anderen Durchführungswegen (PK, DV und PF) sind die Beiträge des Arbeitgebers nach 3 Nr. 63 EStG ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei. Allerdings ist bei arbeitgeberfinanzierter bAV auf die Angemessenheit der Versorgung zu achten.



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