selbstverständlich werden die Änderungen eingearbeitet, wenn sie hinreichend verbindlich bekannt sind. Allerdings soll nur die Senkung des KV-Beitragssatzes ab 1.7.2009 gelten. Die Änderung des Einkommensteuertarifs soll rückwirkend (!) zum 1.1.2009 wirksam werden, was dann nach meinem Verständnis eine rückwirkende Änderung der Lohnsteuerberechnung und Wiederholungsrechnungen der Lohnabrechnungen von Januar + Februar zur Folge haben dürfte. Es wird jetzt zwar viel Wind gemacht, aber die tatsächliche Umsetzung in den Lohnbuchhaltungen sehe ich erst frühestens ab Monat März. Die Programme werde ich jedenfalls nicht als provisorisch herausbringen, sondern erst, wenn die Berechnungsvorschriften (Programmablaufplan) durch das Finanzministerium verbindlich bekannt gemacht worden sind. Es dürfte sich sowieso nur um wenige Euro Steuersenkung handeln.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich
- Re: Änderungen aus dem Konjunkturpaket II Sven 09.03.2009 08:28
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- Re: Änderungen aus dem Konjunkturpaket II Martin Hentrich 09.03.2009 09:50
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- Re: Änderungen aus dem Konjunkturpaket II Michael Ruhnke 09.03.2009 12:30
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- Re: Änderungen aus dem Konjunkturpaket II Sven 09.03.2009 11:43
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- Re: Änderungen aus dem Konjunkturpaket II Martin Hentrich 09.03.2009 18:25
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- Re: Änderungen aus dem Konjunkturpaket II Sven 10.03.2009 08:46
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- Re: Änderungen aus dem Konjunkturpaket II Sven 10.03.2009 08:46
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- Re: Änderungen aus dem Konjunkturpaket II Martin Hentrich 09.03.2009 18:25
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- Re: Änderungen aus dem Konjunkturpaket II Michael Ruhnke 09.03.2009 12:30
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- Re: Änderungen aus dem Konjunkturpaket II Martin Hentrich 09.03.2009 09:50
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