>Kann mit Nettoeinkommen pro auch die Fünftelberechnung
>bei Abfindungen berechnet werden?
Nein, dies ist leider nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich
Re: Fünftelberechnung bei Abfindungen
Geschrieben von Martin Hentrich am 20. Oktober 2009 16:07:39:
Als Antwort auf: Fünftelberechnung bei Abfindungen geschrieben von G.Berwanger am 20. Oktober 2009 15:43:06:
Hallo Herr Berwanger,>Kann mit Nettoeinkommen pro auch die Fünftelberechnung
>bei Abfindungen berechnet werden?Nein, dies ist leider nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich