nein, eine solche Möglichkeit gibt es bisher nicht. Einzige Ausnahme ist der beschäftigte Altersrentner. Geben Sie dies unter den Einstellungen bei Altersentlastung ein, wird der verringerte KV-Beitragssatz verwendet. Wann käme dies noch in Frage?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich
http://www.nettoeinkommen.de
Z.B. bei Altersteilzeitler im Blockmodell in der Freistellungsphase.
Auch diese Arbeitnehmer haben ja keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.
M.f.G.
A. Schulz