aufgrund der Neuregelungen des EStG durch das Bürgerentlastungsgesetz, hat meine
private Krankenversicherung eine Bescheinigung für meinen Arbeitgeber(WBV West) gefertigt.
Darin sind die als Vorsorgeaufwendungen nach $ 10 Abs.1 Nr.3a EStG berücksichtigungsfähigen
Beiträge für das Jahr 2010 aufgelistet.
Der Arbeitgeber soll diese begünstigten Beiträge bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren steuermindernd
berücksichtigen.
Lässt sich dies auch schon mit dem neuen Programm 2010 berechnen?
Vielen Dank!
Gruß,
D. Büssen
- Re: Bürgerentlastungsgesetz Martin Hentrich 19.12.2009 12:31
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- Re: Bürgerentlastungsgesetz Dieter Büssen 19.12.2009 13:06
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- Re: Bürgerentlastungsgesetz Dieter Büssen 19.12.2009 13:06
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