früher gab es nur die Lohnsteuer nach der allgemeinen Tabelle oder die nach der besonderen Tabelle. Jetzt ist es wesentlich variantenreicher. Die Lohnsteuer für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer hängt nun auch von ihren
Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Daher nun auch davon, ob sie Kinder haben oder nicht, denn davon hängt der Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung ab - das wirkt sich auf die Lohnsteuer aus. Ebenso die Besonderheit in Sachsen, denn dort zahlt der AN einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung (und hat dafür den Buß- und Bettag als Feiertag!).
Während früher die besondere Lohnsteuertabelle für Beamte und Gleichgestellte sowie für beherrschende Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH eindeutig galt, gibt es jetzt auch mehrere Varianten. So wird bei Beamten kein eigener Beitrag zur Krankenbasisversicherung zu berücksichtigen sein, jedoch bei privat voll versicherten Gesellschafter/Geschäftsführern schon. Darum gibt es keine eindeutige Lohnsteuertabelle mehr, weder für die allgemeine noch für die besondere Tabelle. Alle gedruckten Tabellen liegen entweder mehrfach vor oder haben Vereinfachungen.
Sie fragen sich jetzt bestimmt, warum das Ganze? Da wegen der Gerechtigkeit! Jetzt wird die Lohnsteuer schon vorab wesentlich genauer berechnet, nicht erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung...
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich
- Re: Besondere Lohnsteuertabelle 2010 Werner Schulz 02.01.2010 14:31
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- Re: Besondere Lohnsteuertabelle 2010 Martin Hentrich 02.01.2010 15:11
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- Re: Besondere Lohnsteuertabelle 2010 Werner Schulz 02.01.2010 16:14
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- Re: Besondere Lohnsteuertabelle 2010 Werner Schulz 02.01.2010 16:14
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- Re: Besondere Lohnsteuertabelle 2010 Martin Hentrich 02.01.2010 15:11
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