dann mailen Sie mir doch bitte Details! Nicht rentenversicherungspflichtige werden ja nach der besonderen Lohnsteuertabelle besteuert (auch wenn es nicht mehr so heißen sollte...) Dazu muss man einen Rechtsklick auf "besondere" machen. Dann kann man ggf. noch unter den SV-Einstellungen den privaten Krankenversicherungsbeitrag für die Grundsicherung eingeben. Vergleichen Sie auch bitte mit dem Rechner:
http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html Ohne weitere Angaben sind Diskussionen jedoch nicht fruchtbringend.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich