sie Art der Lohnsteuertabelle können Sie nicht wählen! Die allgemeine Tabelle gilt für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die besondere Lohnsteuertabelle gilt für nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, zu diesen gehören Beamte und beherrschende Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH. Bei der besonderen Tabelle (immer mit *Rechtsklick* die SV-Werte wegschalten!) gibt es nur eine gekürzte Vorsorgepauschale, wie Sie in der linken kleinen Tabelle dann auch sehen können (falls nicht: menü Ansicht/Programmoberfläche/erweitert).
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich