beim Abgleich einer Gehaltsabrechnung mit den Werten aus Nettoeinkommen Pro (Version 18.14) habe ich u.a. Abweichungen bei den RV-Beiträgen festgestellt. Im Oktober ist eine hohe Einmalzahlung erhalten worden, die auf der Lohnabrechnung jedoch nicht in voller Höhe für die Berechnung der RV berücksichtigt wurde. Die kumulierte Beitragsbemessungsgrenze in der RV müsste bis einsch. Oktober 55.000 EUR betragen. Trotzdem sind auf der Gehaltsabbrechnung als ST-Brutto zwar 46.808,79 EUR ausgewiesen (Jan-Okt), als RV-Brutto hingegen nur 43.224,50 EUR.
Welche Gründe kann es dafür geben, dass die Rentenversicherungsbeträge hier unterschreiten?
- Re: Einmalzahlung RV-Beiträge Martin Hentrich 22.10.2010 09:05
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