Danke für Ihre Hinweise. Es ist jedoch so, dass der aus der Rentenversicherungspflicht befreite Mitarbeiter auch als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben kann. Es bedarf keiner PKV. Und genau dieses Szenario wollte ich darstellen.
M.f.G.
Thomas Wick
Hallo Herr Wick,
diese Konstellation kenne ich nicht so genau. Aber für einen unselbständigen Beschäftigten ohne Rentenversicherungspflicht gilt im allgemeinen die besondere Lohnsteuertabelle, dazu klicken Sie mit der rechten (!) Maustaste auf das Wort "besondere" in dem Kasten "Tabelle" oben rechts. Dann werden sämtliche SV-Beiträge genullt. Wenn jemand nicht rentenversicherungspflichtig ist, gibt es auch keinen steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers zur Krankenversicherung. Darum muss sich der betreffende selbst privat krankenversichern. Einen steuerfreien Zuschuss zum KV-Beitrag gibt es dann meiner Ansicht nach nicht. Den steuerlich wirksamen Beitrak zur privaten KV laut Bescheinigung der privaten Krankenversicherung können Sie im Programm unter den SV-Einstellungen (Button mit dem roten Kreuz) unten rechts eintragen ("Gesamtbeitrag...") Er wirkt sich im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes lohnsteuerlich aus.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich
- Re: Rentenversicherungsfreiheit für angestellte Ehegatten Martin Hentrich 17.11.2010 16:11
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