Re: bav bei Steuerfreiheit (Grenzgänger)


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Geschrieben von Martin Hentrich am 01. Dezember 2010 16:05:50:

Als Antwort auf: bav bei Steuerfreiheit (Grenzgänger) geschrieben von Wolfgang-Amadeus Müller am 01. Dezember 2010 09:49:05:

Hallo Herr Müller,
für einen Grenzgänger ohne Steuerpflicht können Sie die Steuer auf Null setzen. Dazu klicken Sie links beim Rahmen "Steuerklasse" auf das Wort Steuerklasse doppelt. Es erscheint "Steuersatz". Nun Klicken Sie auf den Steuersatz von 14% und geben dann Null ein. Sie ahnen es vielleicht: Das steht selbstverständlich auch so im Handbuch... :-)
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich



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