die Höhe der Vorsorgepauschale ist nicht nur von den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung abhängig. Allerdings muss sie mindestens (!) dem 12fachen der Summe der AN-Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen. Insoweit ist die Berechnung also korrekt.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich