Re: Lohnsteuer und Zuschlag Pflegeversicherung


Das NettoPro Forum


Geschrieben von Martin Hentrich am 29. Juni 2011 16:01:23:

Als Antwort auf: Re: Lohnsteuer und Zuschlag Pflegeversicherung geschrieben von Lin am 29. Juni 2011 09:23:11:


Hallo Lin,

> die Software ist wirklich gut. Mein Problem ist nur, dass ich es mit Hilfe der
> Lohnsteuertabelle berechnen soll. Ich soll der Bearbeiterin sozusagen die
> unterschiedlichen Werte an Hand der Tabellen nachweisen. :-(

Das ist ein doppeltes Problem, denn offizielle Lohnsteuertabellen gibt es schon seit einigen jahren nicht mehr. Einzig verbindlich ist die maschinelle (ja so heißt das) Berechnung der Lohnsteuer per Software anhand eines Programmablaufplanes , den das Bundesfinanzministerium jährlich veröffentlicht. Es wird zwar auch ein solcher Programmablaufplan für eine Lohnsteuertabelle veröffentlicht, aber nur, weil nicht alle (kleinen) Unternehmen, die Lohnsteuern ermitteln müssen, dies mittels einer Software am PC machen können.

Der wichtigste Unterschied der maschinellen Berechnung zur Lohnsteuertabelle ist folgender: Die maschinelle Berechnung geht im Rahmen der Berechnung von einer Rundung auf 1 Euro des Jahreseinkommens aus, während bei der Tabellenberechnung auf 36 Euro gerundet wird und sich dadurch größere Stufen ergeben, in denen die Lohnsteuer gleich ist.

Da der Zuschlag zur Pflegeversicherung sich auf die Vorsorgepauschale auswirkt, dies aber eben nicht immer, gerade bei kleinen Löhnen nicht, ist eine schematische Darstellung dieses Effektes eigentlich allgemein gar nicht möglich. Dies geht nur, wenn man in einem Lohnbereich liegt, in dem die Vergleichsberechnung (Günstigerprüfung) bei der Ermittlung der Vorsorgepauschale immer dazu führt, dass die per Bürgerentlastungsgesetz ermittelte Vorsorgepauschale anzuwenden ist, also Summe aus KV- und PV-Beitrag des AN pro Jahr.

Aber selbst wenn man dies annehmen kann, läßt sich der Effekt des PV-Zuschlages nur "schätzen", indem man statt 2000 ¤ brutto bei 1995 ¤ nachsieht (PV-Zuschlag wäre 5 ¤). Aber das ist eben *nicht* der korrekte Wert, da durch den verringerten Lohn auch die gesamte Vorsorgepauschale etwas anders berechnet wird.

Darum lässt sich der Effekt des PV-Zuschlages eben *nicht* simpel aus einer Lohnsteuertabelle ermitteln.

Es tut mir leid, das sagen zu müssen. Wenn ich mich irren sollte, hätte ich gerne eine Belehrung in dieser Hinsicht.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich



Antworten:


Das NettoPro Forum