Der Bundesrat hat am 23.9.2011 dem Steuervereinfachungsgesetzt zugestimmt. Es sieht u. a. eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages (Werbungskostenpauschale) von 920 auf 1000 € rückwirkend für das Jahr 2011 vor. Da der gesamte erhöhte Pauschbetrag erst bei der Gehaltsauszahlung Dezember berücksichtigt werden soll, hat das BMF am 23.9.2011 einen Programmablaufplan für den Lohnabzug im Dezember veröffentlicht. Um den gesamten zusätzlichen Pauschbetrag von 80 € in einem Monat zu berücksichtigen, wird danach zum bisherigen Pauschbetrag von 920 € noch 80 x 12 = 960 € dazu addiert und das ganze als steuerlicher Ausgleichsbetrag tituliert.
Um mit "HS Nettoeinkommen Pro" den erhöhten Pauschbetrag zu berücksichtigen muss man die zusätzlichen 80 € als zusätzlichen Monatsfreibetrag eingeben oder bereits einen eingetragenen Freibetrag um 80 € erhöhen. Im Dezember wird dadurch dann 12 x 80 = 960 € als Jahresfreibetrag (ggfls. zusätzlich zum Freibetrag auf der LStKarte) zusätzlich berücksichtigt.
Aktivieren Sie die erweiterte Programmoberfläche: Menü Ansicht, dann Programmoberfläche, dann erweitert. Klicken Sie auf das kleine gelbe Feld rechts neben "weiterer eingetragener Freibetrag" (oberhalb der Uhr) und geben Sie 80 ein (oder erhöhen Sie den Wert aus der lohnsteuerkarte um 80). Alternativ über das menü Einstellungen/eingetragener Freibetrag.
Die Berechnung erfolgt dann nur für den Monat Dezember 2011.