Selbstständige lassen sich nicht berechnen, weil sie keine Lohnempfänger sind und daher keine Lohnsteuer zahlen. Aber wahrscheinlich meinen Sie Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH. Diese sind zwar Eigentümer der GmbH, also als Gesellschafter Selbständige, aber eben auch Angestellte der GmbH, also Lohnempfänger, jedoch ohne Rentenversicherungspflicht. Diese GGF lassen sich sehr wohl berechnen, wie auch Beamte.
Dazu oben rechts im Rahmen "Tabelle" auf das Wort "besondere" mit der RECHTEN (!) Maustaste klicken. Wenn der Mauszeigen dort liegt, können Sie einen entsprechenden Hinweis in der unteren Zeile mit blauer Schrift lesen. Siehe auch in der FAQ im Menü Hilfe sowie im Handbuch auf Seite 42.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich