das ist hier keine Stelle für eine Rechtsberatung. Aber nach meinem persönlichen Empfinden geht ihr Konstrukt nicht. Die Riesterrente wird durch staatliche Zulagen gefördert - oder durch Berücksichtigung als Sonderausgabe bei der Steuer, falls das günstiger ist. Die Betriebliche Altersvorsorge nach dem Betriebsrentengesetz wird gefördert durch Steuer- und SV-Beitragsfreiheit. Eine doppelte Förderung ein und derselben Zahlung halte ich für nicht möglich. Es geht aber parallel: Sowohl privat Riesterrente als auch betriebliche Altersvorsorge, zwei verschiedene Zahlungen, zwei Verträge. Bitte informieren Sie sich bei einem Steuerberater oder Rentenberater.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich