Ich möchte gerne eine Dirketversicherung (seit 1990) mit dem monatlichen Betrag von 146€ eingeben. Dazu habe ich unter Sonst2/BAV, Beitrag zu einer DV §40 b, bis 2004 angekreuzt und den Betrag 146€ eingetragen zusätzlich habe ich den Haken bei "max. 146€ monatl. größerer ...." gesetzt.
Der Versicherungsbeitrag von 146€ wird noch netto abgezogen. Muss ich den dann bei Sonst2/BAV unter Netto-Be-/Abzug 1: mit -146€ angeben?
Ist diese Lösung richtig?
- Re: Verrechnung von Direktversicherungen Martin Hentrich 26.11.2012 15:43
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