> der Grundfreibetrag 2013 ist 8130€.
Nein, das ist er *noch* nicht. Der Vermittlungsausschuss Bundestag/Bundesrat hat das zwar am 12.12.2012 so beschlossen, aber die gesamte Gesetzgebung dazu ist noch nicht durch, damit ist es noch nicht verbindlich und damit sieht es die Berechnungsvorschrift für die Lohnsteuer, die das Bundesfinanzministerium veröffentlicht, auch nicht vor; die aktuell gültige ist mit dem Programmablaufplan vom 19.11.2012 veröffentlicht worden. Sie können das gerne auf der offiziellen Berechnungsseite des Bundesfinanzministeriums unter www.abgabenrechner.de nachprüfen.
Genau in dieser Sache habe ich mich nämlich persönlich an das Bundesfinanzministerium gewandt. Man teilte mit mit, dass die neuen Berechnungsvorschriften zur Lohnsteuerberechnung erst nach Ende des Gesetzgebungsverfahrens verbindlich gemacht werden können, das mag Ende Februar oder erst im März sein. Frühere Lohnabrechnungen sind dann zu korrigieren, wie es bei unterjährigen Änderungen das EStG auch vorsieht.
Sie sehen also, dass öffentliche Kommunikation und die Wirklichkeit nicht immer kämmen...
Selbstverständlich wird es nach Veröffentlichung der neuen verbindlichen Berechnungsvorschriften ein kostenloses Update auf die Jahresversion 2013 geben.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich