ich habe die Konstellation, dass Wohnungseigentümer, die den Hausmeister im Haus machen, nicht sozialversicherungspflichtig sind. Die Aussage: Ein Arbeitgeber (Mitglied der Eigentümergemeinschaft) kann nicht gleichzeitig Arbeitnehmer im Sinne des SGB sein.
Nun führe ich jedes Jahr die pauschale Lohnsteuer mit ev u. kath. Kirchensteuer ab.
Frage: Kann ich das irgendwie über das Programm rechnen?
Danke für die Unterstützung.