bitte prüfen Sie das ausgewiesene/errechnete Pfändungsnetto bei Nutzung eines Firmen PKW!
Meines Erachtens ziehen Sie als pfändbares Netto den Auszahlungsbetrag heran (also Nettobetrag abzgl. des GV). Der GV ist aber doch pfändungspflichtig!? Sie verwechseln hier Nettobetrag mit Auszahlungsbetrag!!?
- Re: Pfändungsnetto prüfen!! Martin Hentrich 01.10.2013 06:37
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