in folgenden Fällen kann das Programm nicht berechnen, weil es dafür nicht ausgelegt ist:
a) unvollständiger Monat, also Abrechnung nur für Teilmonat wegen Einstellung, Kündigung oder Krankheit ab 6 Wochen.
b) Angestellte im Öffentlichen Dienst mit Zusatzversorgungskasse. Hier müssen zur Nachberechnung manuell mehrere Eingaben vorgenommen werden.
c) Lohnsteuerjahresausgleich des Arbeitgebers mit der Dezemberabrechnung. Dies steht so dann auf der Abrechnung. Der Arbeitgeber korrigiert auf der Basis des gesamten Jahres, dies kennt das Programm aber nicht.
In anderen Fällen müssen im Programm zusätzliche Angaben gemacht werden, damit eine Lohnabrechnung nachgestellt werden kann, dazu gehören:
a) Bezieher von Versorgungsleistungen oder beschäftigte Altersrentner.
b) Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld etc.) bei schwankenden laufenden Bezügen.
c) Private Krankenversicherung mit Berücksichtigung des für die Grundsicherung gezahlten beitrags, dieser betrag wird auf einer Abrechnung nicht dokumentiert, muss manuell eingetragen werden.
b) nicht rentenversicherungspflichtige Beschäftigung: Beamte, Gesellschafter/Geschäftsführer etc. hierbei muss im Hauptfenster oben rechts mit der rechten Maustaste auf die besondere tabelle geklickt werden.
Dann sind noch unerkannte fehleingaben zu nennen, dazu zählen:
a) Einmalzahlungen werden nicht als solche eingetragen.
b) das Häkchen für den Pflegeversicherungszuschlag wird falsch gesetzt.
c) das Bundesland wird nicht korrekt angegeben.
Inwieweit eines dieser Beispiele auf Sie zutrifft können Sie ja prüfen. Ansonsten können Sie mir auch die Eckdaten per E-Mail zusenden und ich finde dann heraus, woran es liegt. Bisher habe ich immer alle Unstimmigkeiten erklären können.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich