was weicht wie wovon ab?
Die Vorsorgepauschale bei privat Versicherten wird zunächst ganz ohne Zahlung an die PKV berechnet. Dieser Betrag, der ja nicht fix ist, kann, muss aber nicht manuell eingetragen werden. Maßgeblich ist der von der PKV als steuerlich berücksichtigungsfähige Gesamtbeitrag für die private KV und PV. Wird dieser Betrag dem Lohnbüro vorgelegt, dann wird er auch im Rahmen der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt (Bürgerentlastungsgesetz). Ansonsten nicht, dann erfolgt die Berücksichtigung erst per Einkommensteuererklärung. Diesen Betrag können Sie im Programm selbstverständlich eintragen. dazu auf das rote Kreuz klicken (SV-Einstellungen) dann auf individuell, dann ein Häkchen bei "privat" und dann rechts diesen bescheingten Gesamtbetrag eintragen. Bitte beachten, dass es nicht der Zahlbeitrag ist, sondern der für die Grundsicherung bescheinigte Betrag.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich