Re: Rechtsanwaltskammer Beitrag


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Geschrieben von Martin Hentrich am 24. September 2014 12:35:19:

Als Antwort auf: Rechtsanwaltskammer Beitrag geschrieben von mv am 24. September 2014 12:15:40:

Hallo,
wie die berechnung einer solchen Zahlung tatsächlich erfolgt, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Allerdings kann ich Ihnen beschreiben, wie Sie einen gekldwerten Vorteil eingeben. Klicken Sie dazu im Hauptfenster rechts neben "zusätzlich geldwerter Vorteil" auf das Zahlfeld mit der blauen Schrift. In das dann erscheinende Fenster geben Sie in das Eingabefeld rechts neben "geldwerter Vorteil im Monat" den Betrag ein. Der Button PKW-Nutzung dient lediglich als Eingabehilfe. Ob so Ihr Sachverhalt korrekt abgebildet wird, kann ich Ihnen jedoch nicht sagen. Eine weitere Variante wäre, den betrag als Sonderzahlung einzugeben und in gleicher Höhe als abgeführten Betrag (Nettoabzug1, Text lässt sich überschreiben) mit negativem Vorzeichen anzugeben.
Mit freundlichen Grüßen

Martin Hentrich



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