Re: Grundfreibetrag


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Geschrieben von Zuber am 29. Dezember 2014 14:34:53:

Als Antwort auf: Re: Grundfreibetrag geschrieben von Martin Hentrich am 29. Dezember 2014 13:05:02:

Hallo,
der Grundfreibetrag wurde zum Jahreswechsel 2014/2015 nicht erhöht, also ist auch kein Update dafür erforderlich. Zukünftig besteht die Forderung, den Grundfreibetrag wie auch den Kinderfreibetrag und das Kindergeld wieder zu erhöhen, aber das ist noch lange nicht beschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich

Schauen Sie sich doch bitte die Internet-Meldungen an:

Grundfreibetrag steigt 2015 und 2016

12.12.2014, 17:42 Uhr | dpa, t-online.de

Unabhängig von möglichen Korrekturen im Zusammenhang mit der Kalten Progression werden Steuerzahler bereits 2015 und 2016 etwas entlastet. Das hängt mit der fälligen Anhebung des Existenzminimums zusammen, was wiederum zu einem höheren Kinderfreibetrag und etwas mehr Kindergeld führt. Nach einem Entwurf für den neuen Existenzminimumbericht der Regierung, der der Deutschen Presse-Agentur vorlag, muss der steuerliche Grundfreibetrag für Alleinstehende in zwei Stufen bis 2016 um insgesamt 298 Euro auf 8652 Euro im Jahr angehoben werden.

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Damit hätten Arbeitnehmer etwas mehr Geld, da der Fiskus erst bei Einkommen über dem Grundfreibetrag Steuern abzieht. Ein höherer Grundfreibetrag mildert aber zugleich auch das Problem heimlicher Steuererhöhungen - auch als Kalte Progression bekannt. Sie entsteht, wenn Lohnzuwächse nur die Inflationsrate ausgleichen, die Arbeitnehmer aber in einen höheren Einkommensteuertarif rutschen und ihre Kaufkraft so sinkt.

Im laufenden Jahr aber gibt es diesen Effekt - den Union und SPD bis 2017 angehen wollen - wegen der niedrigen Teuerung gar nicht, wie es in einem Bericht des Finanzministeriums heißt. Allerdings wurde der Steuertarif zuletzt 2010 angepasst, sodass durchaus noch die Kalte Progression zurückliegender Jahre korrigiert werden kann.

Die Regierung geht laut Entwurf davon aus, dass der Grundfreibetrag im nächsten Jahr für Alleinstehende von derzeit 8354 Euro um 118 auf zunächst 8472 Euro angehoben werden muss. Im Folgejahr wäre eine weitere Erhöhung um 180 Euro fällig



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