wenn Sie als Regelaltersrentner arbeiten, dann zahlt der AG den vollen üblichen Beitrag, jedoch fällt in der gesetzlichen Krankenversicherung nur der ermäßigte Beitrag an. In der Arbeitslosenversicherung und der Rentenversicherungist der Rentner beitragsfrei, der AG zahlt den üblichen hälftigen Satz. Die Aufteilung der Abgaben ersehen Sie, wenn Sie auf ein Abgabenfeld mit der rechtten (!) Maustaste klicken. Im Programm können Sie den beschäftigten Altersrentner einstellen. Menü Einstellungen/Altersentlastung... Dort ein Häkchen bei "Das 64 Lebensjahr..." und Geburtsjahr eingeben.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich