Betriebsrentenstärkungsgesetz


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Geschrieben von Dirk am 12. April 2018 12:25:02:

Aus meiner Sicht, wurde im Rechner 2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz nicht berücksichtigt.
Mit Inkrafttreten des BRSG wurde der Förderrahmen von 4% auf 8% der Beitragsbemessungsgrenze erweitert (§ 3 Nr. 63 EStG). Im Jahr 2018 entspricht das einem Betrag von 6.240 Euro. Der zusätzliche Steuerfreibetrag von 1.800 EUR pro Jahr ist entfallen.Es wird lediglich ein Betrag von 260 €uro angegeben !
Bitte hierzu eine Rückmeldung



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