Mit Inkrafttreten des BRSG wurde der Förderrahmen von 4% auf 8% der Beitragsbemessungsgrenze erweitert (§ 3 Nr. 63 EStG). Im Jahr 2018 entspricht das einem Betrag von 6.240 Euro. Der zusätzliche Steuerfreibetrag von 1.800 EUR pro Jahr ist entfallen.Es wird lediglich ein Betrag von 260 €uro angegeben !
Bitte hierzu eine Rückmeldung
- Re: Betriebsrentenstärkungsgesetz Martin Hentrich 12.04.2018 13:06
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