Ich liebe Ihr Programm !
Bei dieser Umwandlung wäre ich sehr vorsichtig. bAV ist grundsätzlich nur als Arbeitnehmer möglich (siehe Text im BetrAVG) Der Student erhält die SV-Erleichterungen aber nur dann, wenn er gerade nicht als Arbeitnehmer sondern als Student geführt wird (nicht das Beschäftigungsverhältnis sondern das Studium steht im Vordergrund). Eine Einrichtung einer bAV kann nun so gedeutet werden, dass dieses Privileg wegfällt (durch die bAV wird der Student vorrangig als Arbeitnehmer gesehen) und der Student voll sozialversicherungspflichtig wird und Arbeitgeber und Arbeitnehmer die vollen Beitragssätze bezahlen müssen - bei einer SV-Prüfung könnten daher Rückforderungen von den SV-Trägern gegenüber den Arbeitgeber entstehen.