es geht um Zahlungen in eine Zusatzversorgungskasse (für Beschäftigte im kirchlichen Dienst).
Diese Zahlung gibt es auch für Jahressonderzahlungen.
Das Sozialversicherungs-Brutto ist dadurch hier auch höher als das steuerpflichtige Brutto,
wodurch höhere Beiträge für KV, PV, RV und AV fällig werden.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Engel
- Re: Abweichendes SV-pflichtiges Brutto bei Einmalzahlungen Martin Hentrich 17.12.2020 10:03
(0)