klicken Sie auf den Button mit dem roten Kreuz. Markieren Sie unten manuell und privat, zusätzlich "immer", damit das Programm auch unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze die Werte der Privaten KV berücksichtigt.
Der Geamtbeitrag ist nur einzugeben, wenn er durch die Lohnbuchhaltung berücksichtigt wird. Bitte beachten Sie die Angaben mit blauer Schrift am unteren Rand des Hauptfensters mit Hinweisen, wenn Sie mit dem Mauszeiger über bestimmten Elementen liegen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich