Zum 1. Januar 2022 wurde die Insolvenzgeldumlage gesenkt: von 0,12 Prozent (2021) auf 0,09 Prozent. Der Anspruch der Beschäftigten auf Insolvenzgeld wird durch eine monatliche Umlage finanziert, die von den Arbeitgebern gezahlt wird.17.08.2022
Im Programm steht noch 0,06;
Auch Pflegebeitragssatz für Kinderlose:
Der Beitragssatz liegt bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens, bei Kinderlosen seit dem 1. Januar 2022 bei 3,4 Prozent (+0,35). Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen den Beitrag – ohne den Kinderlosenzuschlag – grundsätzlich zur Hälfte, also jeweils 1,525 Prozent.
Im Programm steht das noch alt.
Vielen Dank und lg
A.Bauer
- Re: InsolvenzUmlage A.BAuer-Witt. 08.10.2022 11:15
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