leider ist die Berechnung komplizierter. Es gibt das Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer und es gibt das allgemeine Gleitzonenentgelt.
In Ihrem Fall bei 1024 Brutto beträgt das Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer 681,08 €. Auf diesen Wert wird zunächst der AN-Anteil der Pflegeversicherung in Höhe von 1,7% (=Hälfte von 3,4%) ermittelt. Das sind dann 11,58 €. Für den Abschlag wegen der zwei Kinder wird jedoch das allgemeine Gleitzonenentgelt in Höhe von 918,45 € heran gezogen. Das wären dann bei Minderung von 0,25%: -2,30 €.
Der durch den AN zu zahlende PV-Beitrag ist mithin 11,58 - 2,30 = 9,28 €.
Das allgemeine Gleitzonenentgelt zeige ich in der Vorschau bis jetzt leider noch nicht an. Sie sehen, es gibt immer etwas zu verbessern.
Die Berechnung können Sie online mit folgendem Gleitzonenrechner der BARMER prüfen:
https://www.barmer.de/unsere-leistungen/online-services/midijob-rechner-1138012
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich
- Re: Pflegeversicherung ab 01.07.2023 in der Gleitzone Martin Hentrich 30.06.2023 12:16
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