und trotzdem gibt es jetzt die Version 31.56, die nun eine korrekte Berechnung des Pflegeversicherungsbeitrages in der Gleitzone bei mehreren Kindern bis 25 Jahren enthält. Hier hatte sich die Gesetzgebung dahingehend geändert, dass der Beitragsabschlag sich nun auf das AN-Gleitzonenentgelt bezieht. Der Zuschlag für Kinderlose bezieht sich jedoch auf das höhere fiktive Gleitzonenentgelt.
Viele Grüße
Martin Hentrich