Hallo,
mit meiner Software können Sie dies gar nicht berechnen. Für die betriebliche KV sind folgende Fälle möglich:
a) als steuerfreier Sachlohn im Rahmen der 50 € für steuerfreie Sachbezüge.
b) als geldwerter Vorteil,
c) pauschal versteuert durch den AG, wobei der anzusetzende Pauschalsteuersatz beim Betriebsstättenfinanzamt zu erfahren ist.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hentrich